Der gut erhaltene Ensemblecharakter, der sich u.a. durch die aufeinander abgestimmte Farbigkeit der Fassaden zeigt und die teils unter Denkmalschutz stehenden Einzelbauten zeichnen die Neuruppiner Altstadt aus und machen sie nicht nur für Bewohnerinnen und Bewohner einzigartig. Auch Gäste der Stadt schätzen die hohe Anziehungskraft aufgrund des unverwechselbaren Stadtbildes.
Zum Schutz und zur behutsamen Weiterentwicklung des Stadtbildes bestehen seit Jahren örtliche Bauvorschriften in Form einer Gestaltungs- und einer Werbesatzung. Angesichts geänderter Anforderungen hinsichtlich Gebäude und Werbeanlagen werden diese Regelungen nun überprüft und in einer gemeinsamen Fibel zusammengefasst.
Die Erfahrungen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuruppin möchten wir bei diesem Prozess im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 24. September 2024 ab 18.30 Uhr im Alten Gymnasium (Am Alten Gymnasium 1-3, 16816 Neuruppin) in die Überarbeitung einbeziehen. Die Bürgerschaft erwartet unterschiedliche Impulsvorträge zu den Themen „Denkmal und Energiewende“, „Baukultur“ sowie „Mehrwert und Ziele einer Gestaltungs- und Werbesatzung“.
Weitere Informationen zur Auftaktveranstaltung finden Sie hier auf der Seite der Stadt Neuruppin. Näheres zu unserem Projekt finden Sie hier auf unserer Projektseite.